Kooperationen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind in begrenztem Umfang zur Rechtsbesorgung und Rechtsberatung befugt (Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG).
Bei darüber hinaus gehenden rechtlichen Fragen arbeite ich zusammen mit
Herrn Norbert Häger
Rechtsanwalt
Veybachstraße 1
53879 Euskirchen
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Soweit erforderlich werden auch andere Fachberater einbezogen.