Steuerberatung

Zu den wichtigen Aufgaben der Kanzlei zählt die Dienstleistung in Steuersachen, insbesondere Abschlussarbeiten einschließlich Lagebericht und Offenlegung nach Handelsrecht und Steuerrecht

  • Ermittlung von Einkünften

    • betriebliche Einkünfte
    • freiberufliche und andere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
    • private Einkünfte
  • Steuererklärungen
  • Steuergestaltungen
  • Steuergutachten
  • Rechtsbehelfsverfahren

    • außergerichtliche Verfahren vor Verwaltungsbehörden
    • gerichtliche und andere Verfahren
  • Finanzbuchführung

    • als Grundlage für die Steuerung (Controlling) des Unternehmens
    • als Grundlage für eine betriebswirtschaftliche Beratung
    • als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und Gewinnplanung
  • Lohnbuchführung

    • Lohnsteuerrecht
    • Sozialversicherungsrecht (eingeschränkt durch das Rechtsberatungsgesetz)
    • Arbeitsrecht (ebenfalls eingeschränkt durch das Rechtsberatungsgesetz)
  • Vereinsbesteuerung
  • Teilnahme an steuerlichen und anderen Prüfungen

Dies ist ein Ausschnitt aus der vielfältigen Tätigkeit im Bereich der Steuerberatung. Die Tätigkeiten lassen sich zusammenfassen unter 

Gestaltungsberatung – Erklärungsberatung – Durchsetzungsberatung