Steuerberatung
Zu den wichtigen Aufgaben der Kanzlei zählt die Dienstleistung in Steuersachen, insbesondere Abschlussarbeiten einschließlich Lagebericht und Offenlegung nach Handelsrecht und Steuerrecht
- Ermittlung von Einkünften
- betriebliche Einkünfte
- freiberufliche und andere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- private Einkünfte
- Steuererklärungen
- Steuergestaltungen
- Steuergutachten
- Rechtsbehelfsverfahren
- außergerichtliche Verfahren vor Verwaltungsbehörden
- gerichtliche und andere Verfahren
- Finanzbuchführung
- als Grundlage für die Steuerung (Controlling) des Unternehmens
- als Grundlage für eine betriebswirtschaftliche Beratung
- als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und Gewinnplanung
-
Lohnbuchführung
- Lohnsteuerrecht
- Sozialversicherungsrecht (eingeschränkt durch das Rechtsberatungsgesetz)
- Arbeitsrecht (ebenfalls eingeschränkt durch das Rechtsberatungsgesetz)
- Vereinsbesteuerung
- Teilnahme an steuerlichen und anderen Prüfungen
Dies ist ein Ausschnitt aus der vielfältigen Tätigkeit im Bereich der Steuerberatung. Die Tätigkeiten lassen sich zusammenfassen unter
Gestaltungsberatung – Erklärungsberatung – Durchsetzungsberatung